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Einleitung zur Nebenintervention

Nebenintervention ist die unaufgeforderte Streithilfe durch einen Streitgehilfen.

Hier finden Sie Informationen zum Thema Nebenintervention sowie Links zum Prozessrecht in der Schweiz.

Begriff Nebenintervention

Die Nebenintervention (auch Streithilfe) ist die unaufgeforderte Unterstützung einer Prozess-Hauptpartei durch einen Dritten, den Streitgehilfen (auch Nebenintervenient oder Streithelfer). Der Streitgehilfe hat aus bestimmten Gründen ein Interesse, dass die unterstützte Partei obsiegt.

Gesetzliche Grundlage zur Nebenintervention

  • BV 9
  • ZPO 52

Streitverkündung

Streitverkündung führt die Beteiligung eines Dritten an einem Rechtsstreit herbei.

» Weitere Informationen zur Streitverkündung

News zum Prozessrecht

Weitere News und aktuelle Informationen zum Schweizer Prozessrecht finden Sie auf unserem News-Blog law-news.ch » Prozessrecht


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