Einleitung zur Nebenintervention
Nebenintervention ist die unaufgeforderte Streithilfe durch einen Streitgehilfen.
Hier finden Sie Informationen zum Thema Nebenintervention sowie Links zum Prozessrecht in der Schweiz.
Begriff Nebenintervention
Die Nebenintervention (auch Streithilfe) ist die unaufgeforderte Unterstützung einer Prozess-Hauptpartei durch einen Dritten, den Streitgehilfen (auch Nebenintervenient oder Streithelfer). Der Streitgehilfe hat aus bestimmten Gründen ein Interesse, dass die unterstützte Partei obsiegt.
Gesetzliche Grundlage zur Nebenintervention
- BV 9
- ZPO 52
Streitverkündung
Streitverkündung führt die Beteiligung eines Dritten an einem Rechtsstreit herbei.
News zum Prozessrecht
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