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Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen sind für eine Nebenintervention nötig:

  1. Es muss ein Prozess vorliegen.

  2. Der Nebenintervenient muss für eine Prozessteilnahme ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

  3. Der Nebenintervenient muss für die Prozessteilnahme eine Beitrittserklärung abgeben.


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